Konservierungsmittel in Kosmetik
Konservieren? Ja, aber wie ...?
Manche Kosmetikprodukte werden unter anderem damit beworben, dass sie frei von Konservierungsstoffen seien. In den meisten Fällen ist das aber unserer Meinung nach entweder eine Mogelpackung (es werden Ingredients verwendet, die einen leicht konservierenden Effekt ausüben, aber nicht als Konservierungsmittel deklariert werden müssen) oder aber es handelt sich um Produkte, die ohnehin keiner Konservierung bedürfen (z.B. Salben, da sie kein Wasser enthalten) - aber in der täglichen Anwendung unter Umständen auch nicht immer besonders praktisch (da extrem ölhaltig) sind. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Produkte nur leicht oder gar nicht konserviert sind, dafür aber auch innerhalb sehr kurzer Zeitspannen aufgebraucht und/oder z.B. im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen.
Konservierungsmittel in konsequent Naturkosmetik
Wir wollen für unsere Kosmetik einen anderen Weg gehen und eine Balance finden, die einerseits die Sicherheit unserer Produkte garantiert und andererseits den Einsatz von Konservierungsmitteln auf das notwendige Minimum und möglichst unbedenkliche Stoffe reduziert, während trotzdem die praktische Alltagstauglichkeit unserer Produkte erhalten bleibt.
Nicht ausreichend konservierte Kosmetika können im schlimmsten Fall zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit werden und zum Beispiel zu Entzündungen der Haut, Blutvergiftung (Sepsis), Magenentzündung (Gastritis), Lungenentzündung oder Harnwegsentzündung führen.
Daher ist es unsere Pflicht als Anbieter, sicherzustellen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch nicht gesundheitsschädlich sind.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach, indem wir streng kontrollierte und bewährte naturidentische Konservierungsstoffe verwenden, die sowohl den grundsätzlichen Vorgaben der Kosmetikverordnung als auch der stark reduzierten Positivliste des Naturkosmetikstandards entsprechen, laut der nur sieben Konservierungsmittel für zertifizierte Naturkosmetik zugelassen werden.
Wir verwenden eine Kombination aus drei dieser zugelassenen naturidentischen Konservierungsstoffe, um unsere Creme vor mikrobiellem Verderb zu schützen:
- Benzylalkohol: Gilt als unbedenklich. Es ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen und wird darüber hinaus in Kosmetika und Arzneimitteln angewandt. Die Wahrscheinlichkeit einer allergischen Reaktion auf Benzylalkohol wird als relativ gering (laut einer Studie um die 0,59 %) eingeschätzt und die Sensibilisierungspotenz kann als schwach bis allenfalls mittelstark eingestuft werden. Informationsquelle, Wissensstand Februar 2015.
- Benzoesäure: Ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Zusätzlich ist der kombinierte Einsatz von Benzoe- und Sorbinsäure zugelassen, wobei ein gemeinsamer Höchstmengenwert gilt. Benzoesäure wird darüber hinaus in Kosmetika und medizinischen Salben eingesetzt. Die hautreizende Wirkung wird als schwach eingestuft, ein hautsensibilisierendes Potential konnte nicht nachgewiesen werden, in der Allgemeinbevölkerung werden Hautreaktionen nur sehr selten beobachtet (in ca. 0,2 % der Fälle). Informationsquelle, Wissensstand August 2015.
- Sorbinsäure: Gilt als unbedenklich. Es ist für bestimmte Lebensmittel und auch als Konservierungsstoff für Kosmetika, Kautabak und zur Behandlung von Lebensmittelverpackungen zugelassen. Mit einer kontaktallergischen Reaktion ist nur in seltenen Fällen zu rechnen, Sensibilisierungshäufigkeit gelegentlich, Sensibilisierungspotenz schwach. Informationsquelle, Wissensstand August 2015.